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Sachgebiet 3 - Rechtliche Vorschriften
Frage 4 von 257
Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Bayern dem Jagdrecht?
Antworten:
Richtig
Marderhund
Richtig
Mauswiesel
Richtig
Türkentaube
Richtig
Habicht
Falsch
Saatkrähe
Richtig
Rabenkrähe
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