Frage 217 von 257
Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen ist das Töten von Kormoranen in Bayern erlaubt. Welche der nachgenannten Personen sind hierzu befugt?
Antworten:
Ein Angehöriger der zuständigen Naturschutzwacht
Der zuständige bestätigte Fischereiaufseher
Der Revierinhaber
Ein im betroffenen Revier zur Jagdausübung befugter Jagdgast