Frage 217 von 257

Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen ist das Töten von Kormoranen in Bayern erlaubt. Welche der nachgenannten Personen sind hierzu befugt?

Antworten:

Falsch

Ein Angehöriger der zuständigen Naturschutzwacht

Falsch

Der zuständige bestätigte Fischereiaufseher

Richtig

Der Revierinhaber

Richtig

Ein im betroffenen Revier zur Jagdausübung befugter Jagdgast