Frage 172 von 257
Sie haben eine Jagderlaubnis für den Abschuss eines Rehbocks. Beim Ansitz am 1. Juli erlegen Sie einen Keiler. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?
Antworten:
Ihre Handlung kann den Tatbestand eines Schonzeitvergehens erfüllen
Ihre Handlung kann den Straftatbestand der Wilderei erfüllen
Ihre Handlung kann weder den Tatbestand eines Schonzeitvergehens noch den Straftatbestand der Wilderei erfüllen