Frage 249 von 257

Sie haben ein Schmalreh erlegt und stellen beim Aufbrechen bedenkliche Merkmale fest. Was müssen Sie als "Kundige Person" tun, wenn Sie es an einen zugelassenen Wildverarbeitungsbetrieb weitergeben wollen?

Antworten:

Richtig

Eine Erklärung beifügen, in der die bedenklichen Merkmale genannt sind

Falsch

Das Stück vorher einer amtlichen Fleischuntersuchung zuführen

Richtig

Den gesamten Wildkörper einschließlich de rroten Organe abgeben

Falsch

Wildkörper ohne Kopf und Aufbruch weiter geben