Frage 249 von 257
Sie haben ein Schmalreh erlegt und stellen beim Aufbrechen bedenkliche Merkmale fest. Was müssen Sie als "Kundige Person" tun, wenn Sie es an einen zugelassenen Wildverarbeitungsbetrieb weitergeben wollen?
Antworten:
Eine Erklärung beifügen, in der die bedenklichen Merkmale genannt sind
Das Stück vorher einer amtlichen Fleischuntersuchung zuführen
Den gesamten Wildkörper einschließlich de rroten Organe abgeben
Wildkörper ohne Kopf und Aufbruch weiter geben