Frage 80 von 257
Sie bejagen ein Revier, das in einer Hegegemeinschaft liegt, deren Verbissbelastung im letzten Forstlichen Gutachten "deutlich zu hoch" lautete. Dürfen Sie den Abschussplan ohne weiteres um 10% überschreiten?
Antworten:
Ja, aber nur nach vorheriger Anzeige bei der UJB.
Ja, ohne weiteres
Nein, ein vorsätzliches Überschreiten des A bschussplans stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.