Frage 80 von 257

Sie bejagen ein Revier, das in einer Hegegemeinschaft liegt, deren Verbissbelastung im letzten Forstlichen Gutachten "deutlich zu hoch" lautete. Dürfen Sie den Abschussplan ohne weiteres um 10% überschreiten?

Antworten:

Falsch

Ja, aber nur nach vorheriger Anzeige bei der UJB.

Richtig

Ja, ohne weiteres

Falsch

Nein, ein vorsätzliches Überschreiten des A bschussplans stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.