Frage 141 von 257

Nach einem Ansitz gehen Sie auf dem Rückweg über einen Acker in der Absicht, evtl. einen aufstehenden Hasen zu erlegen. Müssen Sie dazu einen brauchbaren Jagdhund mitführen?

Antworten:

Falsch

Nein, weil es sich um keine Gesellschaftsjagd handelt

Falsch

Es reicht, wenn der Jagdaufseher einen brauchbaren Hund verfügbar hält

Richtig

Ein brauchbarer Hund muss mitgeführt werden