Frage 50 von 257
Ist der Inhaber eines Jugendjagdscheins berechtigt, als Schütze an einer Treibjagd teilzunehmen?
Antworten:
Ja, aber nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten, wenn dieser selbst Jagdscheininhaber ist
Ja, ohne besondere Erlaubnis
Nein