Frage 50 von 257

Ist der Inhaber eines Jugendjagdscheins berechtigt, als Schütze an einer Treibjagd teilzunehmen?

Antworten:

Falsch

Ja, aber nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten, wenn dieser selbst Jagdscheininhaber ist

Falsch

Ja, ohne besondere Erlaubnis

Richtig

Nein