Frage 86 von 257
Innerhalb welcher Frist muss die Erlegung von Rotwild in die Streckenliste eingetragen werden?
Antworten:
Innerhalb von drei Tagen nach der Erlegung
Innerhalb einer Woche nach der Erlegung
Innerhalb von vier Wochen nach der Erlegung
Zum Ende des Jagdjahres