Frage 86 von 257

Innerhalb welcher Frist muss die Erlegung von Rotwild in die Streckenliste eingetragen werden?

Antworten:

Falsch

Innerhalb von drei Tagen nach der Erlegung

Richtig

Innerhalb einer Woche nach der Erlegung

Falsch

Innerhalb von vier Wochen nach der Erlegung

Falsch

Zum Ende des Jagdjahres