Frage 235 von 257

Ein Eigenjagdbesitzer stellt fest, dass der Wildackeraufwuchs unter der Schattenwirkung seiner durchgewachsenen Hecke kümmert. Er beabsichtigt deshalb, die ihm gehörende Hecke zurückzuschneiden. Ist diese Maßnahme naturschutzrechtlich erlaubt?

Antworten:

Falsch

Ja, ohne Einschränkung

Richtig

Ja, aber nur außerhalb der Vegetationszeit (Oktober bis Februar)