Frage 23 von 257

Darf ein an der Jagdausübung verhinderter Revierinhaber einen Jagdgenossen, der nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, mit dem selbstständigen Fangen des Raubwildes in seinem Revier beauftragen?

Antworten:

Falsch

Ja, ohne weiteres

Falsch

Ja, aber nur mit behördlicher Sondererlaubnis

Richtig

Nein