Frage 92 von 257

Bis zu welchem Zeitpunkt muss die Erlegung einer Rehgeiß in die Streckenliste eingetragen werden?

Antworten:

Falsch

Bis zum 3. Tag nach der Erlegung

Richtig

Bis zum Ablauf einer Woche nach der Erlegung

Falsch

Bis zum Ablauf des Monats, in dem die Rehgeiß erlegt wurde

Falsch

Bis zum Ende des Jagdjahres