Frage 38 von 257
Bei welcher zuständigen Behörde ist der Jagdpachtvertrag anzuzeigen?
Antworten:
Bei der unteren Jagdbehörde
Bei der Gemeindeverwaltung
Beim Grundbuchamt
Beim Forstamt
Eine Anzeige ist nicht erforderlich
Bei der unteren Jagdbehörde
Bei der Gemeindeverwaltung
Beim Grundbuchamt
Beim Forstamt
Eine Anzeige ist nicht erforderlich