Frage 135 von 257
Auf wessen Abschussplan ist ein Rehbock anzurechnen, der angeschossen in das Nachbarrevier überwechselt und dort verendet?
Antworten:
Auf den Abschussplan des Reviers, in dem der Bock verendet ist
Auf den Abschussplan des Reviers, in dem der Bock angeschossen wurde
Der Bock ist auf keinen Abschussplan anzurechnen; er zählt lediglich für den Gesamtabschuss der betreffenden Hegegemeinschaft