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Sachgebiet 3 - Rechtliche Vorschriften
Frage 115 von 257
Auf welche der nachgenannten Wildtiere darf in Bayern am 3. Januar die Jagd ausgeübt werden?
Antworten:
Richtig
Ringeltauben
Richtig
Frischlinge
Falsch
Feldhasen
Richtig
Schmalrehe
Richtig
Rotwildkälber
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