Frage 100 von 257
Am 15. Februar erlegt der Revierinhaber in seinem Revier eine Rehgeiß mit gebrochenem Vorderlauf. Muss dies der unteren Jagdbehörde besonders mitgeteilt werden?
Antworten:
Ja, unverzüglich nach der Erlegung
Nein, es genügt die Eintragung in die Strec kenliste und deren Vorlage nach Ablauf des Jagdjahres