Frage 100 von 257

Am 15. Februar erlegt der Revierinhaber in seinem Revier eine Rehgeiß mit gebrochenem Vorderlauf. Muss dies der unteren Jagdbehörde besonders mitgeteilt werden?

Antworten:

Richtig

Ja, unverzüglich nach der Erlegung

Falsch

Nein, es genügt die Eintragung in die Strec kenliste und deren Vorlage nach Ablauf des Jagdjahres