Frage 181 von 237

Welche Vorschriften gelten für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition?

Antworten:

Richtig

Munition ist mindestens in einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss unterzubringen

Falsch

Kurzwaffenmunition ist mindestens in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 zu verwahren

Richtig

Waffen dürfen nur ungeladen aufbewahrt werden

Falsch

In einem Waffenschrank der Klasse 1 gemäß DIN/ EN 1143-1 dürfen Waffen auch geladen aufbewahrt werden

Richtig

In einem Waffenschrank der Klasse 0 oder 1 gemäß DIN/ EN 1143-1 dürfen Waffen und Munition gemeinsam aufbewahrt werden