Frage 232 von 237

Gemäß Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) darf nur die für die jeweilige Schusswaffe bestimmte Munition in einwandfreiem Zustand verwendet werden. Welche Aussagen hierzu sind richtig?

Antworten:

Richtig

Vor dem (erstmaligen) Gebrauch sind die Kaliberangabe auf der Waffe und die der Munition auf Übereinstimmung zu prüfen

Falsch

Feucht gewordene Munition muss vor der V erwendung getrocknet werden

Richtig

Nicht identifizierbare Munition darf nicht ver wendet werden

Falsch

Patronen, die für die jeweilige Waffe nicht geeignet sind, passen grundsätzlich nicht in das Patronenlager