Frage 232 von 237

Gemäß Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) darf nur die für die jeweilige Schusswaffe bestimmte Munition in einwandfreiem Zustand verwendet werden. Welche Aussagen hierzu sind richtig?

Antworten:

Richtig

Vor dem (erstmaligen) Gebrauch sind die Kaliberangabe auf der Waffe und die der Munition auf Übereinstimmung zu prüfen

Falsch

Feucht gewordene Munition muss vor der Verwendung getrocknet werden

Richtig

Nicht identifizierbare Munition darf nicht verwendet werden

Falsch

Patronen, die für die jeweilige Waffe nicht geeignet sind, passen grundsätzlich nicht in das Patronenlager