Frage 172 von 250

Welcher Befund ist zwingend als bedenkliches Merkmal in Bezug auf Wildbrethygienevorschriften anzusehen?

Antworten:

Richtig

Abnormes Verhalten

Falsch

Missbildung des Gehörnes

Falsch

Zeckenbefall

Falsch

Erlegung eines Stück Wildes in der Schonzeit