Frage 172 von 250
Welcher Befund ist zwingend als bedenkliches Merkmal in Bezug auf Wildbrethygienevorschriften anzusehen?
Antworten:
Abnormes Verhalten
Missbildung des Gehörnes
Zeckenbefall
Erlegung eines Stück Wildes in der Schonzeit
Abnormes Verhalten
Missbildung des Gehörnes
Zeckenbefall
Erlegung eines Stück Wildes in der Schonzeit