Frage 170 von 250

Welche Verhaltensweise muss beim Rehwild als abnorm angesehen werden, sodass nach dem Erlegen eine amtliche Fleischuntersuchung vorgenommen werden muss?

Antworten:

Falsch

Lang anhaltendes Schrecken

Falsch

Aggressives Verhalten der Böcke gegenüber Geißen

Richtig

Wiederholtes Zusammenbrechen ohne erkennbare äußere Verletzung