Frage 161 von 250
Welche Feststellungen gelten als bedenkliche Merkmale?
Antworten:
Verspätetes Austreten.
Scheuern am Malbaum
Verklebungen der inneren Organe.
Offene Knochenbrüche soweit sie nicht unmittelbar mit dem Erlegen im Zusammenhang stehen.
Erhebliche Abmagerung.