Frage 153 von 250
Welche Aussage trifft auf ein als Fallwild aufgefundenes Stück Rehwild zu?
Antworten:
Es muss unverzüglich vergraben werden.
Ein Tierarzt muss prüfen, ob das Stück noch genusstauglich ist.
Das Stück ist bei der Ordnungsbehörde abzuliefern.
Es ist grundsätzlich als genussuntauglich anzusehen.