Frage 153 von 250

Welche Aussage trifft auf ein als Fallwild aufgefundenes Stück Rehwild zu?

Antworten:

Falsch

Es muss unverzüglich vergraben werden.

Falsch

Ein Tierarzt muss prüfen, ob das Stück noch genusstauglich ist.

Falsch

Das Stück ist bei der Ordnungsbehörde abzuliefern.

Richtig

Es ist grundsätzlich als genussuntauglich anzusehen.