Frage 240 von 250

Was gilt, wenn Sie Wild an einen zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb abgeben wollen?

Antworten:

Richtig

Für die Abgabe ohne Kopf und rote Organe ist eine Schulung zur "Kundigen Person" erforderlich.

Richtig

Die Abgabe mit Kopf und roten Organen ist ohne Schulung zur "Kundigen Person" möglich.

Falsch

Die Abgabe ohne Kopf und rote Organe ist ohne Schulung zur "Kundigen Person" möglich.

Falsch

Die Schulung zur "Kundigen Person" ist für alle Jäger Vorschrift.