Frage 181 von 250

Sie schießen im Mai einen Rehbock mit einem offenen Knochenbruch am rechten Vorderlauf, der mit der Erlegung nichts zu tun hat. Unterliegt dieser Rehbock der Fleischuntersuchungspflicht?

Antworten:

Richtig

Ja

Falsch

Nein

Falsch

Nein, nach Entfernung des Laufes

Falsch

Nein, wenn die Wunde nicht vereitert ist