Frage 7 von 250
In Ihrem Revier tritt eine Wildseuche auf. Innerhalb welcher Frist haben Sie dies der zuständigen Behörde zu melden?
Antworten:
Innerhalb einer Woche
Innerhalb eines Monats
Unverzüglich
Es ist keine Meldung erforderlich
Innerhalb einer Woche
Innerhalb eines Monats
Unverzüglich
Es ist keine Meldung erforderlich