Frage 101 von 250

Zur Fütterung und Kirrung von wiederkäuendem Schalenwild ist in Baden-Württemberg die Verwendung von Getreide grundsätzlich nicht zulässig. Lediglich eine Getreideart darf in geringen Mengen Obsttrestern beigemischt werden. Es handelt sich um

Antworten:

Falsch

Mais

Falsch

Gerste

Falsch

Weizen

Richtig

Hafer