Frage 118 von 250
Zur Beköderung eines Fuchsluderplatzes sind in Baden-Württemberg zulässig
Antworten:
geräucherter Fisch.
verendete Haushühner.
im Revier verunfalltes Wild
Aufbruch von Wild aus dem eigenen Revier.
geräucherter Fisch.
verendete Haushühner.
im Revier verunfalltes Wild
Aufbruch von Wild aus dem eigenen Revier.