Frage 227 von 250
Wie ist die Ausübung der Jagd in Naturschutzgebieten geregelt?
Antworten:
Die Jagdausübung ist nach Maßgabe der Schutzgebietsverordnung zulässig.
Es gibt keine Regelung.
Die Jagdausübung ist generell verboten.
Die Jagdausübung ist auf Schalenwild nicht gestattet.