Frage 33 von 250

Wie groß muss jeder Teil in der Regel mindestens sein, damit die Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke in mehrere selbständige Jagdbezirke zugelassen werden kann?

Antworten:

Falsch

75 Hektar

Falsch

150 Hektar

Richtig

250 Hektar

Falsch

1000 Hektar