Frage 67 von 250
Wer Wild erlegt, für das die untere Jagdbehörde ein ganzjähriges Abschussverbot verfügt hat, der
Antworten:
begeht eine Ordnungswidrigkeit.
kann nicht belangt werden.
begeht eine Straftat
begeht eine Ordnungswidrigkeit.
kann nicht belangt werden.
begeht eine Straftat