Frage 185 von 250
Wer muss den Wildschaden ersetzen, den Damwild, das aus einem landwirtschaftlichen Damwildgehege ausgebrochen ist, am nächsten Tag in der Nachbarjagd anrichtet?
Antworten:
Die Jagdgenossenschaft der Nachbarjagd.
Der Jagdpächter der Nachbarjagd, wenn er den Wildschadenersatz im Jagdpachtvertrag übernommen hat.
Der aufsichtspflichtige Halter des Wildgeheges.
Derjenige, der das Wild wieder einfängt oder erlegt.