Frage 185 von 250

Wer muss den Wildschaden ersetzen, den Damwild, das aus einem landwirtschaftlichen Damwildgehege ausgebrochen ist, am nächsten Tag in der Nachbarjagd anrichtet?

Antworten:

Falsch

Die Jagdgenossenschaft der Nachbarjagd.

Falsch

Der Jagdpächter der Nachbarjagd, wenn er den Wildschadenersatz im Jagdpachtvertrag übernommen hat.

Richtig

Der aufsichtspflichtige Halter des Wildgeheges.

Falsch

Derjenige, der das Wild wieder einfängt oder erlegt.