Frage 164 von 250
Welcher Schaden ist nach dem JWMG wildschadensersatzpflichtig?
Antworten:
Riss eines Haushuhns durch den Fuchs.
Verbiss von Jungbuchen durch Hasen.
Verbiss von Reben durch Rehwild.
Scharren der Rebhühner in der Maissaat.
Eierraub des Marders im Hühnerstall.