Frage 164 von 250

Welcher Schaden ist nach dem JWMG wildschadensersatzpflichtig?

Antworten:

Falsch

Riss eines Haushuhns durch den Fuchs.

Falsch

Verbiss von Jungbuchen durch Hasen.

Richtig

Verbiss von Reben durch Rehwild.

Falsch

Scharren der Rebhühner in der Maissaat.

Falsch

Eierraub des Marders im Hühnerstall.