Frage 48 von 250

Welche Aussagen über Pachtverträge sind richtig?

Antworten:

Falsch

Laufende Pachtverträge dürfen nicht um weniger als 6 Jahre verlängert werden.

Richtig

Jagdpachtverträge sind schriftlich abzuschließen.

Richtig

Die Mindestlaufzeit eines Jagdpachtvertrages soll mindestens 6 Jahre betragen.

Falsch

Pachtverträge sind öffentlich-rechtliche Verträge.

Richtig

Die Jagdbehörde kann den Vertrag binnen 3 Wochen nach Eingang der Anzeige beanstanden.