Frage 40 von 250

Welche Aussagen über den Gebrauch von Schusswaffen im Zusammenhang mit Jagdhandlungen in befriedeten Bezirken sind richtig?

Antworten:

Richtig

Ist der Gebrauch einer Schusswaffe zur unverzüglichen Tötung eines Wildes notwendig, um ihm erhebliche Schmerzen oder Leiden zu ersparen (Fangschuss), so bedarf ein Jagdausübungsberechtigter keiner Erlaubnis.

Richtig

Schusswaffen dürfen in befriedeten Bezirken mit Erlaubnis der Waffenbehörde verwendet werden.

Falsch

Schusswaffen dürfen in befriedeten Bezirken niemals verwendet werden.

Richtig

Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn eine Störung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit oder Ordnung, insbesondere eine Gefährdung von Menschen nicht zu befürchten und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachgewiesen ist.