Frage 108 von 250

Welche Aussage zur Ablenkungsfütterung für Schwarzwild in Baden-Württemberg ist richtig?

Antworten:

Falsch

Mais und Druschabfälle sind als Futtermittel für eine Ablenkungsfütterung nicht zulässig.

Falsch

Die Zahl der Ablenkungsfütterungen je Revier und die zulässige Futtermenge ist beschränkt.

Richtig

Ablenkungsfütterungen für Schwarzwild dürfen im Rahmen einer genehmigten Fütterungskonzeption nur im Wald mit einem Abstand von mehr als 300 m zum Waldrand betrieben werden.

Falsch

Bei Ablenkungsfütterungen dürfen zulässige Futtermittel in jedem Fall offen ausgebracht werden.