Frage 122 von 250
Welche Aussage trifft bezüglich der Abschussmeldung / Streckenliste zu?
Antworten:
Die schriftliche Abschussmeldung für alles Schalenwild, außer Schwarzwild, hat innerhalb 3 Tagen nach der Erlegung zu erfolgen.
Die schriftliche Abschussmeldung für alles Schalenwild, außer Schwarzwild, hat vierteljährlich zu erfolgen.
Die schriftliche Abschussmeldung für alles Schalenwild, einschließlich Schwarzwild, hat monatlich zu erfolgen
Die Streckenliste für alles Wild ist der unteren Jagdbehörde am Ende des Jagdjahres zu übermitteln.