Frage 13 von 250

Welche Arten werden grundsätzlich dem Nutzungsmanagement unterstellt?

Antworten:

Falsch

Arten, deren Bestand in Baden-Württemberg nicht hinreichend geklärt ist.

Falsch

Streng geschützte Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

Richtig

Arten, die in für sie geeigneten Lebensräumen mit einer ausreichenden Population vorkommen.

Richtig

Arten, deren weitere Ausbreitung den Zielen des JWMG entgegenstehen.