Frage 16 von 250
Welche Arten werden grundsätzlich dem Entwicklungsmanagement unterstellt?
Antworten:
Arten, deren Ausbreitung den Zielen des Gesetzes entgegenstehen.
Arten, deren Bestände in Baden-Württemberg zurückgehen.
Arten, die in Baden-Württemberg stark gefährdet sind.
Arten, die einer besonderen Hege bedürfen.