Frage 190 von 250

Was hat ein Landwirt bei einem Wildschaden durch Schwarzwild im Getreide zu beachten?

Antworten:

Richtig

Er muss den Schaden innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Gemeinde anmelden.

Falsch

Er muss den Wildschaden bei der unteren Jagdbehörde anmelden.

Falsch

Er muss den Wildschaden dem zuständigen Jagdpächter melden.

Falsch

Er kann nur dann Wildschaden geltend machen, wenn er entsprechende Verhütungsmaßnahmen durchgeführt hat.