Frage 187 von 250
Von wem muss der von Feldhasen in einer Laubholzpflanzung verursachte Schaden nach dem Gesetz ersetzt werden?
Antworten:
Von der Jagdgenossenschaft.
Vom Jagdpächter.
Von der Jagdgenossenschaft und dem Jagdpächter.
Von Niemandem.
Von der Jagdgenossenschaft.
Vom Jagdpächter.
Von der Jagdgenossenschaft und dem Jagdpächter.
Von Niemandem.