Frage 187 von 250

Von wem muss der von Feldhasen in einer Laubholzpflanzung verursachte Schaden nach dem Gesetz ersetzt werden?

Antworten:

Falsch

Von der Jagdgenossenschaft.

Falsch

Vom Jagdpächter.

Falsch

Von der Jagdgenossenschaft und dem Jagdpächter.

Richtig

Von Niemandem.