Frage 225 von 250

In einem Naturschutzgebiet (NSG) ist es untersagt, Hochsitze zu errichten. Aufgrund von großen Wildschäden in an das Schutzgebiet angrenzenden Äckern wollen Sie auch im NSG Wildschweine bejagen und dazu einen Hochsitz bauen. Was müssen Sie tun?

Antworten:

Falsch

Genehmigung der Gemeinde beantragen

Falsch

Zustimmung des Naturschutzbeauftragten einholen.

Richtig

Befreiung von der Schutzgebietsverordnung beim zuständigen Regierungspräsidium beantragen.

Falsch

Zustimmung der Unteren Jagdbehörde einholen.

Richtig

Die Zustimmung des Grundstückseigentümers zum Bau des Hochsitzes einholen.