Frage 152 von 250
In einem Jagdrevier in Baden-Württemberg beabsichtigt der Jagdpächter eine Drückjagd am 15. Januar durchzuführen. Welche Wildtiere darf er frei geben?
Antworten:
Bache mit gestreiften Frischlingen
Überläufer
Weibliches Rehwild
Feldhase
Rehbock