Frage 180 von 250

Gesetzliche Wildschadensersatzpflicht besteht nicht für durch Schwarzwild verursachte Schäden an

Antworten:

Falsch

getrennten, aber noch nicht eingeernteten Kartoffeln.

Falsch

einem mit Elektrozaun geschützten Haferfeld.

Richtig

Gemüse, das in einem Hausgarten ohne Schutzzaun angebaut wird.

Falsch

ordnungsgemäß bewirtschafteten Streuobstwiesen.