Frage 180 von 250
Gesetzliche Wildschadensersatzpflicht besteht nicht für durch Schwarzwild verursachte Schäden an
Antworten:
getrennten, aber noch nicht eingeernteten Kartoffeln.
einem mit Elektrozaun geschützten Haferfeld.
Gemüse, das in einem Hausgarten ohne Schutzzaun angebaut wird.
ordnungsgemäß bewirtschafteten Streuobstwiesen.