Frage 132 von 250

Ein von einem Jagdgast tödlich getroffener Fasan fällt in Sichtweite in einen Friedhof.

Antworten:

Falsch

Er darf nicht nachgesucht werden, denn auf einem Friedhof ruht die Jagd.

Falsch

Der Betreiber des Friedhofes hat das Recht der Aneignung.

Richtig

Der Schütze darf nachsuchen und die Aneignung des Fasans zugunsten des Jagdausübungsberechtigten durchführen.

Falsch

Der Schütze darf zwar nachsuchen, muss aber den Fasan dem Betreiber des Friedhofs abliefern.