Frage 129 von 250

Ein Jagdpächter möchte in seinem Revier Auerwild aussetzen.

Antworten:

Falsch

Dies ist ohne Einschränkung möglich.

Richtig

Dies ist nur mit Genehmigung der Obersten Jagdbehörde im Einvernehmen mit der Obersten Naturschutzbehörde zulässig.

Falsch

Dies ist grundsätzlich verboten. Behördliche Genehmigungen sind ausgeschlossen.

Falsch

Dies ist nur mit Genehmigung der Unteren Jagdbehörde zulässig.