Frage 76 von 250
Ein Jagdfreund lädt Sie zum Ansitz auf Sauen und Rotwild ein. Um 22.30 Uhr kommt Ihnen ein Alttier mit Kalb. Dürfen Sie das Kalb erlegen?
Antworten:
Nein, es ist verboten, zur Nachtzeit Schalenwild zu erlegen.
Ja, in Baden-Württemberg ist es erlaubt, weibliches Rotwild sowie Rotwildkälber zur Nachtzeit zu erlegen.
Nein, weibliches Rotwild und Rotwildkälber dürfen in Baden-Württemberg nur bis 22.00 Uhr erlegt werden.
Nein, außerhalb von einem Rotwildgebiet dürfen nur Kronenhirsche erlegt werden.