Frage 76 von 250

Ein Jagdfreund lädt Sie zum Ansitz auf Sauen und Rotwild ein. Um 22.30 Uhr kommt Ihnen ein Alttier mit Kalb. Dürfen Sie das Kalb erlegen?

Antworten:

Falsch

Nein, es ist verboten, zur Nachtzeit Schalenwild zu erlegen.

Falsch

Ja, in Baden-Württemberg ist es erlaubt, weibliches Rotwild sowie Rotwildkälber zur Nachtzeit zu erlegen.

Richtig

Nein, weibliches Rotwild und Rotwildkälber dürfen in Baden-Württemberg nur bis 22.00 Uhr erlegt werden.

Falsch

Nein, außerhalb von einem Rotwildgebiet dürfen nur Kronenhirsche erlegt werden.