Frage 234 von 250

Ein befreundeter Bauunternehmer bietet Ihnen an, durch Aufbringen von Humus und Einsaat mit einer Wildackermischung in einer Wacholderheide eine attraktive Äsungsfläche zu schaffen.

Antworten:

Richtig

Ohne Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde ist das ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz.

Falsch

Wenn die zuständige Gemeinde zustimmt, ist die Anlage zulässig.

Falsch

Sie müssen den zuständigen Naturschutzwart von dem Vorhaben informieren.

Falsch

Da es sich um eine Revierverbesserungsmaßnahme handelt, ist keine Genehmigung erforderlich.