Frage 138 von 250

Dürfen aus Wildgehegen ausgebrochene Tiere, die im Anhang des JWMG aufgeführt sind, bejagt werden?

Antworten:

Falsch

Ja, immer.

Richtig

Ja, wenn der Eigentümer das Eigentum aufgegeben hat.

Richtig

Nein, so lange der Eigentümer die Verfolgung nicht aufgegeben hat.

Falsch

Nein, unter keinen Umständen.