Frage 223 von 250

Die gesetzliche Mindestgröße eines Hundezwingers (ohne die Grundfläche der Hundehütte) beträgt für Hunde bis 50 cm Widerristhöhe

Antworten:

Richtig

6 m²

Falsch

8 m²

Falsch

10 m²

Falsch

12 m²