Frage 114 von 250

Die Futtermenge, die in Baden-Württemberg je Kirrung zulässig ist, ist gesetzlich geregelt. Welche Aussagen sind richtig?

Antworten:

Falsch

Für alles Schalenwild dürfen je Kirrung bis zu 10 Liter ausgebracht werden.

Richtig

Für Schwarzwild dürfen nicht mehr als 1 Liter je Kirrung vorhanden sein.

Falsch

Für Schwarzwild dürfen bis zu 10 Liter je Kirrung ausgebracht werden.

Richtig

Für wiederkäuendes Schalenwild dürfen je Kirrung bis zu 10 Liter ausgebracht werden.

Falsch

Für wiederkäuendes Schalenwild dürfen je Kirrung bis zu 3 Liter ausgebracht werden.