Frage 50 von 250

Der Jagderlaubnisschein bedarf zu seiner Gültigkeit

Antworten:

Falsch

der Unterschrift eines der Mitpächter.

Richtig

der Unterschrift aller Mitpächter, wenn keine gegenseitige Bevollmächtigung vorliegt.

Falsch

der Genehmigung der Jagdbehörde.

Falsch

der schriftlichen Genehmigung des Kreisjägermeisters.