Frage 50 von 250
Der Jagderlaubnisschein bedarf zu seiner Gültigkeit
Antworten:
der Unterschrift eines der Mitpächter.
der Unterschrift aller Mitpächter, wenn keine gegenseitige Bevollmächtigung vorliegt.
der Genehmigung der Jagdbehörde.
der schriftlichen Genehmigung des Kreisjägermeisters.